CRA für Software‑Entwickler
Die EU‑Verordnung Cyber Resilience Act (CRA) führt verpflichtende Cybersicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus für Hardware und Software mit digitalen Elementen ein.1 Entwickler müssen sichere Entwicklungspraktiken anwenden, Dokumentation pflegen und Schwachstellen managen, um Konformität und CE‑Kennzeichnung zu erreichen.
Dieser Abschnitt bietet eine entwicklerorientierte Sicht mit praktischen Leitlinien, Beispielen und Checklisten, die auf den wesentlichen Anforderungen der Anlage I und den Pflichten aus den Artikeln 16–24 basieren.1 Starten Sie mit Scope und Definitionen, verknüpfen Sie diese dann mit technischen Embedded‑Kontrollen, SDL, SBOM/VEX und Konformitätsbewertung. Jede Seite verweist auf den Text im Amtsblatt, sodass Sie die genaue Klausel in Designdokumenten oder gegenüber Auditoren zitieren können.
Siehe außerdem: CRA References für offizielle Links und Normen.